Zugriff erteilen – Ihre Möglichkeiten
Mit dem Einstellen der Zugriffsrechte und Vertraulichkeitsstufen haben Sie die Kontrolle über Ihr EPD. Erfahren Sie, wie Sie die Zugriffe weiter steuern können.

Gruppen von Gesundheitsfachpersonen
Statt nur einzelnen Gesundheitsfachpersonen können Sie auch ganzen Gruppen ein Zugriffsrecht erteilen: zum Beispiel einer Abteilung in einem Spital, einer Gruppenpraxis, einer Apotheke oder einer Spitex-Einheit. Tritt eine Gesundheitsfachperson neu einer Gruppe bei, so erhält diese Person automatisch das Zugriffsrecht der Gruppe. Verlässt sie die Gruppe, so wird ihr das Zugriffsrecht wieder entzogen. Wer alles zur Gruppe gehört, können Sie einsehen.
Information über Neuzutritte
Sie können festlegen, dass Sie informiert werden, wenn neue Gesundheitsfachpersonen einer zugriffsberechtigten Gruppe beitreten.
«Schwarze Liste»
Sie können einzelne Gesundheitsfachpersonen grundsätzlich vom Zugriff ausschliessen.
Weitergabe von Zugriffsrechten
Sie können eine Gesundheitsfachperson ermächtigen, dass sie ihr eigenes Zugriffsrecht auf weitere Gesundheitsfachpersonen überträgt. Zum Beispiel überweist Sie Ihr Hausarzt an eine Radiologin und erteilt ihr dabei gleich auch Zugriff auf Ihr Dossier. Er kann nur das Zugriffsrecht weitergeben, das er selbst besitzt (z. B. Zugriffsrecht normal).
Wissens-Check
Kann ich Zugriffsrechte gruppenweise erteilen?
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